Die Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine juristisch Person. Sie handelt durch ihre Organe, die mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern paritätisch besetzt sind. Das bedeutet: In allen wichtigen Fragen müssen sich die Sozialpartner einigen. Die Amtszeit der Selbstverwaltungsgremien beträgt sechs Jahre.
Vorteile der Selbstverwaltung:
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Praxisorientierung |
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Paritätisches Zusammenwirken von Arbeitgeber- und Versichertenvertretern, die durch die Sozialwahlen bestimmt werden |
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Solidargemeinschaft aller Mitglieder |
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Branchenkenntnis |



Die Vertreterversammlung ist das Parlament der BGFW und trifft richtungweisende Entscheidungen.
Ihre Aufgabe ist
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der Beschluss von Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif, Dienstordnung und sonstigem autonomen Recht, |
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die jährliche Feststellung des Haushaltsplans, |
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die Wahl und Entlastung des Vorstandes und des Hauptgeschäftsführers. |
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| Vorsitzender der Vertreterversammlung |
Stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung |
| Vertreter der Versicherten |
Vertreter der Arbeitgeber |
| Günter Mischke |
Stephan Schwarz |
Der Vorsitz wechselt jährlich am 1. Januar.
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre durch die Sozialwahlen gewählt.
Der
Vorstand verwaltet die BGFW; er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit es sich nicht um laufende Verwaltungsgeschäfte handelt.
Seine Aufgabe ist
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die Vorbereitung von Vorlagen an die Vertreterversammlung, |
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Austellung des Haushaltsplans, |
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Aufstellung der Dienstordnung und des Stellenplans, |
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Personal- und Disziplinarangelegenheiten von Angestellten, |
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Beschlussfassung über Umlagen, Beiträge und Rücklagezuführungen. |
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| Vorsitzender des Vorstandes |
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes |
| Vertreter der Arbeitgeber |
Vertreter der Versicherten |
| Gerhard Höper |
Klaus Wefelmeier |
Der Vorsitz wechselt jährlich am 1. Januar.
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt.

Der
Hauptgeschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt die BGFW gerichtlich und außergerichtlich. Er ist unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Personals und Dienstvorgesetzter im Sinne des Disziplinarrechts. Der Hauptgeschäftsführer gehört dem Vorstand beratend an. Er ist neben Vertreterversammlung und Vorstand nach dem SGB IV ein weiteres Organ, jedoch kein Selbstverwaltungsorgan der BGFW. Werden Beschäftigte der BGFW tätig, so handeln sie "im Auftrag" des Hauptgeschäftsführers.
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Axel Apsel
Hauptgeschäftsführer |
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Burkhard Blümke
stellvertretender Hauptgeschäftsführer |
Der
Hauptgeschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.