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Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft
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Wir über uns
Selbstverwaltungsorgane
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•  Vorstand
•  Geschäftsführung
•  Soziale Selbstverwaltung 1999-2005
Zuständigkeit
Aufgaben
Wegweiser
Ansprechpartner

Selbstverwaltungsorgane

Die Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine juristisch Person. Sie handelt durch ihre Organe, die mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern paritätisch besetzt sind. Das bedeutet: In allen wichtigen Fragen müssen sich die Sozialpartner einigen. Die Amtszeit der Selbstverwaltungsgremien beträgt sechs Jahre.

Vorteile der Selbstverwaltung:

BGFW Logo Praxisorientierung
BGFW Logo Paritätisches Zusammenwirken von Arbeitgeber- und Versichertenvertretern, die durch die Sozialwahlen bestimmt werden
BGFW Logo Solidargemeinschaft aller Mitglieder
BGFW Logo Branchenkenntnis

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Die Vertreterversammlung ist das Parlament der BGFW und trifft richtungweisende Entscheidungen.

Ihre Aufgabe ist

BGFW Logo der Beschluss von Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif, Dienstordnung und sonstigem autonomen Recht,
BGFW Logo die jährliche Feststellung des Haushaltsplans,
BGFW Logo die Wahl und Entlastung des Vorstandes und des Hauptgeschäftsführers.

Foto Vorsitzender der Vertreterversammlung - Stephan Schwarz  Foto Stell. Vorsitzender der Vertreterversammlung - Günter Mischke
Vorsitzender der Vertreterversammlung Stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung
Vertreter der Versicherten Vertreter der Arbeitgeber
Günter Mischke Stephan Schwarz

Der Vorsitz wechselt jährlich am 1. Januar.
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre durch die Sozialwahlen gewählt.
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Der Vorstand verwaltet die BGFW; er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit es sich nicht um laufende Verwaltungsgeschäfte handelt.

Seine Aufgabe ist

BGFW Logo die Vorbereitung von Vorlagen an die Vertreterversammlung,
BGFW Logo Austellung des Haushaltsplans,
BGFW Logo Aufstellung der Dienstordnung und des Stellenplans,
BGFW Logo Personal- und Disziplinarangelegenheiten von Angestellten,
BGFW Logo Beschlussfassung über Umlagen, Beiträge und Rücklagezuführungen.

 Foto Vorsitzender des Vorstandes - Gerhard Höper  Foto Vorsitzender des Vorstandes - Klaus Wefelmeier
Vorsitzender des Vorstandes Stellv. Vorsitzender des Vorstandes
Vertreter der Arbeitgeber Vertreter der Versicherten
Gerhard Höper Klaus Wefelmeier


Der Vorsitz wechselt jährlich am 1. Januar.
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt.

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Der Hauptgeschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt die BGFW gerichtlich und außergerichtlich. Er ist unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Personals und Dienstvorgesetzter im Sinne des Disziplinarrechts. Der Hauptgeschäftsführer gehört dem Vorstand beratend an. Er ist neben Vertreterversammlung und Vorstand nach dem SGB IV ein weiteres Organ, jedoch kein Selbstverwaltungsorgan der BGFW. Werden Beschäftigte der BGFW tätig, so handeln sie "im Auftrag" des Hauptgeschäftsführers.

Foto Hauptgeschäftsführer - Axel Apsel Foto Stell. Hauptgeschäftsführer - Burkhard Blümke
Axel Apsel
Hauptgeschäftsführer
Burkhard Blümke
stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Der Hauptgeschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.



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